Sozialpolitischer runder Tisch
Der DSB Landesverband Mitteldeutschland e.V. hat ein neues Forum für seine Mitglieder und Selbsthilfegruppe in Leben gerufen um aktuelle sozialpolitische Themen zu diskutieren: Sozialpolitischer Runder Tisch
Die erste Veranstaltung fand nun am 17.9.2016 zum Thema „Bundesteilhabegesetz“ statt.
Mitglieder der Selbsthilfegruppen und interessierte Vereinsmitglieder nahmen an dieser Veranstaltung teil.
Wir danken in diesem Zusammenhang, dem Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Roten Kreuz, sowie der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Sie haben uns ihre Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz zukommen lassen, die wir voll umfänglich unterstützen.
Detlev Schilling, Vorsitzender des DSB Landesverbandes Mitteldeutschland e.V., machte die Anwesenden zunächst mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabegesetz vertraut.
Dieser Entwurf für ein Teilhabegesetz wurde bereits im Bundestag gelesen- basierend auf der UN – Behindertenrechtskonvention (BRK), in der es um die Teilhabe am gemeinsamen Leben für Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft geht.
Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet Gesetze zu verabschieden, nach denen es Menschen mit Behinderung möglich ist, selbstbestimmt zu leben und die Gesellschaft muss die Bedingungen dafür schaffen.
Der jetzige Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz ist jedoch zu stark am „Pflegefall“ orientiert.
Jede Behinderung benötigt Mechanismen um die Behinderung auszugleichen und dem Betroffenen damit den Ausgleich zur Behinderung zu ermöglichen, damit für den Behinderten eine Teilhabe am Leben möglich wird.
Da man sich bei der Erarbeitung für ein Teilhabegesetz nur beschränkt mit dem Thema befasst hat, ist es dringend notwendig, diesen Entwurf eines „sogenannten“ Teilhabegesetzes prinzipiell zu überarbeiten.
Gehen wir als Deutscher Schwerhörigenbund einmal auf die Belange unserer Mitglieder – Menschen mit Hörbehinderung – ein:
Hörbehinderte Menschen bedürfen in der Regel keine Pflege, sondern ein Hilfsmittel, das ihren Hörverlust ausgleicht.
Bei unserer Behinderung ist das Hilfsmittel und der Einsatz von Schriftdolmetschern sowie Assistenz und soziale Beratung sowie Unterstützung in allen Lebensbereichen notwendig – und keine Pflege!
Es ist jedoch keine Änderung der Hilfsmittelverordnung SGB V in diesem Gesetz verankert, sondern man hat sich im Teilhabegesetz auf ein Eingliederungsgeld festgelegt. Dieses Eingliederungsgeld gibt es aber erst, wenn man in mindestens 5 – 9 Lebensbereichen Hilfe braucht.
Was nun? Das Thema hier ist Pflege! – Doch das Ziel ist Teilhabe und ein Gesetz, welches die Menschen in die Lage versetzt, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben.
Ein Mensch mit eingeschränktem Hörvermögen braucht jedoch keine Pflege sondern individuell auf seinen Hörverlust geeignete Hörgeräte, bzw. Hörhilfsmittel. Entweder es muss im Gesetz festgeschrieben werden, dass es eine monatliche Beihilfe gibt, damit der Betroffene seine Zusatzkosten damit bezahlen kann oder die Hilfsmittelverordnung darf nicht mehr durch Verträge, Festbeträge und ähnliches ausgebremst werden.
Es wurde rege diskutiert, die Gründung einer Selbsthilfegruppe „ Zur Stärkung der Persönlichkeit“ angeregt und letztendlich hat sich der Runde Tisch darauf geeinigt sich den gemeinsamen Kernforderungen vom Deutschen Behindertenrat (DBR ), den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutsches Rotes Kreuz, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB ) anzuschließen:
1. Wir fordern, für mehr Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken.
2. Wir fordern, Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen
3. Wir sagen NEIN zu Leistungskürzung und – Einschränkungen.
4. Wir fordern Verfahrensrecht, dass Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt.
5. Wir fordern mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben.
6. Wir fordern, Betroffenenrechte nicht indirekt, z. B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden.
Die Teilnehmer dieses Runden Tisches waren sich einig, dass es absolut notwendig ist, sich als Behindertenverband in die Gesetzgebung einzumischen und zu engagieren, sei es in der Selbsthilfegruppe, im Ortsverein, im Landesverband oder im Bundesverband. Denn nur Betroffene können wirklich und authentisch auf die Belange von Betroffenen hinweisen und diese vertreten.
Christel Noster
Weimar, 26.09.2016